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Das Konzept der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratung in Bayern

Die Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern (MIB) ist durch eine kultusministerielle Bekanntmachung geregelt:
KMBek. vom 26. Juni 2007, Aktenzeichen: III.4-5 S 1356-5.418 67.

Die MIBs stehen landesweit flächendeckend und in allen Schularten Lehrkräften und Schulen vor Ort mit Fortbildungsangeboten und zur individuellen Beratung zur Verfügung. Das schließt die Information von Eltern und die unmittelbare Arbeit mit Schülern ein.
Das Aufgabenspektrum der MIB ist sehr weit gefächert und umfasst schwerpunktmäßig:

Darüber hinaus unterstützen die MIB die Schulen …

Methodisch umfasst das Angebot der MIB:

Immer, wenn es um Beratung und Fortbildung, Schulentwicklung, Beschaffungs- und Baumaßnahmen im medien- und kommunikationstechnischen Bereich geht, ist die/der regionale MIB der richtige Ansprechpartner.

Die/den für Sie zuständigen MIB finden Sie hier: mib-logo-klein. Klicken Sie einfach auf Ihren Regierungsbezirk.

Suchen Sie eine/n MIB zu einer bestimmten Thematik wie "Internetgefahren", "Lernplattformen", "Computereinsatz in der Schule", "Videofilmen", "Bildbearbeitung", "Medien im Unterricht" werden Sie bei der mib-logo-klein-Suche fündig.


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